„Blaue Briefe“ und Zentrale Prüfungen

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Das Ministerium hat entschieden, dass die ZP 10 in diesem Schuljahr mit einer zeitlichen Verschiebung von fünf Tagen durchgeführt werden. Das bedeutet, die Haupttermine der schriftlichen „Zentralen Prüfungen 10 (ZP10)“ finden in diesem Jahr vom 12. Mai bis zum 19. Mai 2020 statt.

Schon jetzt, auch während dieser Zeit des Ruhens des Unterrichtsbetriebs, kümmern sich die Lehrkräfte darum, ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten, und zwar mit entsprechenden Arbeitsmaterialien und Aufgaben.

Des Weiteren stehen den Schülerinnen und Schülern auf der Homepage des Schulministeriums wie gewohnt die schriftlichen Prüfungen der letzten drei Jahre für Übungszwecke zur Verfügung, die Zugangsdaten sind bekannt gegeben worden. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts wird eine verstärkte Ausrichtung des Unterrichts auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 im Vordergrund stehen.

„Blaue Briefe

Das Ministerium für Schule und Bildung hat am 25. März 2020 entschieden, dass aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt werden.

Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.