Grundsätze
Grundlagen der Leistungsbewertung sind das Schulgesetz (§48), die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO §6) sowie die Vorgaben und Richtlinien des Kernlehrplans (in Kraft treten mit Wirkung vom 01.08.2005) und des schulinternen Lehrplans.
Grundlage der Leistungsbeurteilung der Schüler sind die erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen“ im Unterricht. 1
Beurteilungsbereich: „Sonstige Leistungen“:
Für den Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ sind alle Leistungen zu bewerten, die neben den „schriftlichen Leistungsüberprüfungen“ erbracht werden. Er umfasst die Qualität und Kontinuität der Beiträge, die die Schüler in den Unterricht einbringen.
Bewertung von Klassenarbeiten:
Grundsätzlich sind alle Leistungen einer Klassenarbeit klar mit Punkten zu versehen, die den Anforderungen der zugehörigen Aufgabenstellungen und Teilschritte entsprechen.
Die aufgrund der Punktevergabe entstandenen prozentual richtig bearbeiteten Teilaspekte sind im Normalfall den folgenden Noten zuzuordnen:
| Klasse 5 bis 7 | Klasse 8 bis 10 |
sehr gut | 100% bis 92% | 100% bis 90% |
gut | 91% bis 80% | 89% bis 75% |
befriedigend | 79% bis 65% | 74% bis 60% |
ausreichend | 64% bis 50% | 59% bis 45% |
mangelhaft | 49% bis 20% | 44% bis 20% |
ungenügend | 19% bis 0% | 19% bis 0% |