Unterrichtsfrei am 21. und 22.12.2020

Die Landesregierung hat entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird.

Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an der Schule Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen. Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular unter Downloads zur Verfügung.

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten 

Wir bitten alle Eltern darum, die Anträge frühzeitig zu stellen, damit wir in der Schule Planungssicherheit haben.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen. 

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.